ÜWG-SHK
Informationen zur
Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK Handwerke
Der Verein ist ein privatrechtlicher Überwachungsverein mit der gemeinnützigen öffentlichrechtlichen Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung von Leib und Leben durch mangelhaft ausgeführte technische Anlagen zu schützen.
Er ist eine Überwachungsgemeinschaft im Sinne der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und einschlägiger gewerbe- rechtlicher Vorschriften. Er bedarf einer bauaufsichtlichen Anerkennung. Zur Erfüllung des Zwecks hat er die Aufgabe, die in ihm zusammengeschlossen handwerklichen Unternehmen zu überwachen, unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen zum Umweltschutz, der Energie- einsparung und dem Bauwesen. Der Verein verleiht und entzieht denjenigen Vereinsmitgliedern, die dazu die Voraussetzungen erfüllen, die Befugnis, das Überwachungszeichen zu führen.
Ein Fachbetrieb muss über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile sowie über sachkundiges Personal verfügen. Diese Anforderungen sind mit der Eintragung in die Handwerksrolle, zum Beispiel über die Meisterprüfung, in den einschlägigen Gewerken in Verbindung mit der Teilnahme an einem Seminar als erfüllt anzusehen. Weiterhin muss der Fachbetrieb berechtigt sein, ein Gütezeichen einer wasserrechtlcih anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben.
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Formulare der ÜWG-SHK
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Aufnahme zur ÜWG Technische Anlagen der SHK-Handwerke
PDF-Datei / 873,7 KB / Hochgeladen am: 14.08.2013 - PDF-Datei / 763,5 KB / Hochgeladen am: 05.03.2015