Situationsbedingte Risiken vermeiden
Ungenutzte Trinkwasserinstallationen
29.04.2020
Sind bzw. werden Trinkwasserinstallationen aufgrund der derzeitigen Situation nicht bestimmungsgemäß betrieben bzw. stillgelegt, haben Eigentümer, Betreiber oder Unternehmer und sonstige Inhaber nach Trinkwasserverordnung Maßnahmen zur Einhaltung der hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen zu ergreifen.
Wasserversorger gewährleisten auch in Krisenzeiten eine sichere und hygienisch einwandfreie Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasser bis zur Hauptabsperreinrichtung.
Anschließend steht der Anschlussnehmer, Eigentümer, Betreiber, Unternehmer und sonstige Inhaber nach Trinkwasserverordnung in der Pflicht, die Qualität des Trinkwassers im Gebäude zu sichern.
Neben dieser gesetzlichen, der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, ist er dafür verantwortlich dass die Grundsätze zur Erhaltung der hygienisch einwandfreien Qualität des Trinkwassers bis zur letzten Zapfstelle eingehalten werden, d.h.:
Regelwerkskonforme Installation, Wartung und Instandsetzung, Vermeidung von Stagnation, regelmäßiger Wasseraustausch, Einhaltung der Systemtemperaturen für Kalt- und Warmwasser.
Unterstützung bieten die SHK-Innungsfachbetriebe mit hervorragend ausgebildeten Fachleuten. Sie verfügen über die fachliche Qualifikation, das handwerkliche Können, die technische Ausstattung und das Wissen Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden.
Nachfolgende Fachinformationen dienen den Beteiligten zur Information und als Handlungsempfehlungen:
VORÜBERGEHENDE STILLLEGUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN IN GEBÄUDEN (DVGW)