SHK-Branche in MV mahnt zu Nachbesserungen beim Gebäudeenergiegesetz

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24.04.2023

Bis zum Juli soll der vorliegende Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag verabschiedet werden. Darin enthalten ist das faktische Verbot für die Neuinstallation von fossilen Heizungsanlagen. Zukünftig soll bis auf wenige Ausnahmen bei der Heizungssanierung ein Anteil an Erneuerbaren Energien in Höhe von 65 Prozent nachgewiesen werden.

Der Kabinettsentwurf enthält erhebliche Schwachstellen und wird vielen Hausbesitzern zum Verhängnis werden. Durch den fehlenden Spielraum bei der Installation neuer Geräte werden insbesondere bei älteren Häusern mit niedrigem Sanierungsstand enorme Kosten auf die Besitzer zukommen. Teilweise wird eine komplette energetische Sanierung nötig sein, um die für eine Wärmepumpe notwendige Vorlauftemperatur zu erreichen. Da Fernwärme im überwiegenden Teil des Landes keine Option ist und Biomasse von der Förderung ausgeschlossen, bleibt dann nicht mehr viel.

Die gesetzlichen Änderungen kommen einer enormen Entwertung der betroffenen Immobilien gleich. Da nur Eigentümer über 80 Jahren von den Vorgaben entbunden werden sollen, könnte für einige Immobilienbesitzer am Ende wohl nur der Verkauf des Gebäudes als machbare Option bleiben.

Zwar wurden in der vergangenen Woche auch geplante Förderinstrumente aufgezeigt, diese betreffen jedoch ausschließlich den Heizungstausch und nicht die häufig damit verbundene notwendige energetische Sanierung. Trotz der Förderung mit bis zu 50 Prozent wird oftmals eine hohe fünfstellige Eigenleistung erbracht werden müssen.

„Durch die vorliegenden Beschlüsse werden Kunden und unsere Fachbetriebe massiv und unverhältnismäßig unter Druck gesetzt. Sämtliche Forderungen unserer Branche nach einem ausreichenden Vorlauf bis zum Wirksamwerden, um so Planbarkeit für alle Beteiligten, aber auch eine sichere Durchführbarkeit von aktuellen Aufträgen zu gewährleisten, wurden ignoriert“, merkt Kay Wittig, Geschäftsführer des Fachverbandes SHK Mecklenburg-Vorpommern, an.

Aus diesem Grund erwartet die Branche ein klares Signal von allen demokratischen Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern – zum Wohle der Einwohner dieses Bundeslandes. Ohne ausreichende Übergangsfristen und Anpassung bei den geplanten Förderungen wird ein sozialverträglicher ökologischer Umbau nicht gelingen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell über 340.000 mit Gas oder Öl betriebene Feuerstätten. Etwa die Hälfte der Anlagen sind älter als 20 Jahre. Von den ca. 390.000 Wohngebäuden im Land sind etwa zwei Drittel vor 1990 errichtet worden.

Marco Hanke, Landesinnungsmeister des SHK-Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern, gibt zu bedenken:

„Unser Gewerk mit seinen etwa 1.100 Fachbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern ist ein aktiver Gestalter der Energie- und Wärmewende. Jeden Tag setzen unsere Betriebe durch die klimagerechte Erneuerung des Gebäudesektors jetzt schon die nachhaltige Reduzierung von CO2 um. Ein verordneter Umbau, ohne ausreichende Alternativen und Übergangsfristen, quasi über Nacht, ist jedoch völlig unrealistisch. Zum einen fehlt es in der gesamten Branche an zusätzlichem Personal, an echten Fachkräften, und zum anderen bestehen nach wie vor lange Lieferzeiten bei der Wärmepumpentechnologie. Die Installation von Wärmepumpentechnologie darf und sollte einzig durch geschulte Fachkräfte durchgeführt werden. Alles andere wäre unverantwortlich.“

Entwurf GEG