Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln.
Neue Datenschutzregeln ab 25. Mai 2018
16.05.2018
Zu diesem Zeitpunkt tritt die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Warenverkehr (EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) vom 27. April 2016 in Kraft. Zeitgleich gelten auch die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).
Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen und einigen inhaltlichen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.
Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Unser Leitfaden thematisiert die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen. Er bietet neben rechtlichen Erklärungen zahlreiche Beispielsfälle, Checklisten und Muster, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können.
Der Leitfaden zielt darauf ab, Handwerksbetrieben einen Überblick sowie das notwendige Rüstzeug zu geben, die jeweiligen betrieblichen Abläufe an die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts anzupassen. Eine rechtlich abschließende und verbindliche Beratung darf und kann der Leitfaden nicht leisten. Für spezielle Einzelfragen zu individuellen Situationen des Betriebs sollten die entsprechenden Experten der Handwerksorganisationen hinzugezogen werden.
In Unternehmen wird man immer wieder mit der sensiblen Frage des Datenschutzes konfrontiert. Datenschutz ist als Grundrecht für Jedermann im Europäischen Recht verankert. Zum Schutz des Einzelnen dürfen personenbezogene Daten danach nur für bestimmte Zwecke und mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Die Umsetzung dieses Grundrechts erfolgt über die DSGV und das BDSG 2018.
Stand: Februar 2018