Nachweisgesetz und Arbeitsverträge
22.08.2022
Zum 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Damit wird der Katalog der Informationen, die der Arbeitgeber schriftlich fixieren und dem Arbeitnehmer aushändigen muss, erheblich erweitert.
Das gilt unmittelbar bei neuen Arbeitsverträgen ab diesem Datum, auch im kleinsten Betrieb. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss der Arbeitgeber nur auf Nachfrage tätig werden, dann aber innerhalb kurzer Frist.
Weiterführende Informationen, Arbeitshilfen und Vorlagen finden Sie unter: