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„Heizungsprüfung” mit neuer Abfragestrecke
26.10.2022
Gebäudeeigentümer sind seit dem 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden nach § 2 EnSimiMaV verpflichtet. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen).
Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Aus diesem Grund ist in den kommenden Wochen und Monaten mit einem signifikanten Anstieg von Anfragen zur Heizungsprüfung zu rechnen.
Kostenloses Angebot für Innungsbetriebe...
Für Innungsbetriebe steht exklusiv und kostenlos das Serviceportal SHK zur Verfügung. Die SHK-Verbandsorganisation bietet in diesem gemeinsamen Projekt eine effektive Unterstützung der Innungsbetriebe in ihrer digitalen Auftragsverwaltung.
Neu: Nutzen Sie die neue Abfragestrecke “Heizungsprüfung” und integrieren Sie diese mit wenigen Klicks kostenlos auf Ihrer betriebseigenen Webseite.
Per Mail erhalten Sie dann die Information, sobald eine neue Kundenanfrage vorliegt. Damit haben Sie direkt die wichtigsten Informationen mit qualfizierten Details zu dieser Anfrage:
O Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
O Anzahl der Wohneinheiten?
O Alter der Heizungsanlage?
O Mit welchem Energieträger wird geheizt?
O Von welchem Hersteller ist die Heizungsanlage?
O Herstellernummer & Gerätebezeichnung (optional)
O Vollständige Kontaktdaten
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