BEG-Förderrichtlinie am 29. Dez. 2023 veröffentlicht
03.01.2024
Das BMWK hat darüber informiert, dass die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Damit tritt die neue BEG EM Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft (s. Anhang).
Bitte insbesondere folgende Hinweise des BMWK beachten:
Das BMWK hat zwei Webseiten mit umfangreichen Informationen und FAQ`s zur neuen BEG-Förderung angelegt:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Quelle: ZVSHK |